ie Stadt Aalen weist auf die zum 1. Juni in Kraft getretene Novellierung des Landesnichtraucherschutzgesetzes Baden-Württemberg hin. Mit den neuen Regelungen wird der Nichtraucherschutz künftig insbesondere auch an Bushaltestellen sowie in Freibädern deutlich ausgeweitet.
Künftig ist das Rauchen unter anderem auch an Bushaltestellen und in den dazugehörigen Wartebereichen grundsätzlich untersagt. Ziel ist es, Fahrgäste – insbesondere Kinder, Jugendliche und Familien – besser vor den gesundheitlichen Folgen des Passivrauchens zu schützen. Das Verbot gilt neben klassischen Tabakprodukten auch für E-Zigaretten, Vapes und vergleichbare nikotin- oder cannabishaltige Produkte.
Auch in den Aalener Freibädern gelten künftig strengere Vorgaben. Rauchen ist dort nur noch in ausdrücklich gekennzeichneten Bereichen zulässig. Dadurch sollen insbesondere Kinder- und Familienbereiche rauchfrei gehalten und die Aufenthaltsqualität für alle Besucherinnen und Besucher verbessert werden.
Die gesetzlichen Vorgaben werden in den kommenden Wochen durch entsprechende Beschilderungen und Hinweise umgesetzt.
PNr. 347/2026