Notbetreuung in Kita und Schulen läuft zunächst bis 15. Januar weiter

Kita- und Schulschließungen bis vorerst 15. Januar verlängert – Anmeldungen zur Notbetreuung in Aalen werden ab sofort von den Kita-Leitungen und den Sekretariaten der Schulen entgegengenommen

Die Bundesregierung hat sich zusammen mit der Ministerpräsidentenkonferenz am 5. Januar 2021 darauf geeinigt, den bundesweiten Lockdown bis zum 31. Januar 2021 zu verlängern. In Baden-Württemberg bleiben die Kindertageseinrichtungen und Schulen vorerst bis einschließlich 15. Januar 2021 geschlossen. Über eine mögliche Öffnung im Präsenzbetrieb ab dem 18. Januar 2021 wird durch die Landesregierung im Zeitraum vom 11. bis 15. Januar 2021, abhängig von der Entwicklung des Infektionsgeschehens, entschieden.

In den Kitas und für die Klassen 1  bis 7 der Schulen wird deshalb weiterhin eine bedarfsgerechte Notbetreuung angeboten.

Die Notbetreuung soll ausschließlich dann in Anspruch genommen werden, wenn dies zwingend erforderlich ist, das heißt eine Betreuung der Kinder und Jugendlichen auf keine andere Weise sichergestellt werden kann.

In folgenden drei Fallkonstellationen kann die Notbetreuung in Anspruch genommen werden:

  1. Beide Erziehungsberechtigte (bei Alleinerziehenden dieser) sind durch ihre berufliche Tätigkeit oder das Studiums/den Schulbesuch tatsächlich an der Betreuung gehindert und es steht keine andere Betreuungsperson zur Verfügung. Die Eltern erklären, dass beide in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich und sie dadurch an der Betreuung ihres Kindes tatsächlich gehindert sind. Es kommt nicht darauf an, ob die berufliche Tätigkeit in Präsenz außerhalb der Wohnung oder im Homeoffice verrichtet wird oder ob die berufliche Tätigkeit in der kritischen Infrastruktur erfolgt.
  2. Wenn das Kindeswohl eine Notbetreuung während des besagten Zeitraums erfordert.
  3. Aus anderen schwerwiegenden Gründen.

Weitere Informationen erhalten Eltern direkt in den jeweiligen Kindertageseinrichtungen und den Sekretariaten der Schulen.

Das Amt für Soziales, Jugend und Familie steht darüber hinaus für allgemeine Fragen zur Notbetreuung zur Verfügung:
amt-fuer-soziales@aalen.de
Telefon: 07361 52-1248

© Stadt Aalen, 08.01.2021