Die ordnungsrechtliche Unterbringung in Notunterkünften dient der unmittelbaren, kurzfristigen und vorübergehenden Gefahrenabwehr bei unfreiwilliger Obdachlosigkeit (§ 1 in Verbindung mit § 3 PolG).
Wird eine Person unfreiwillig wohnungslos, ist die Kommune, in der die Obdachlosigkeit eintritt, gesetzlich verpflichtet, eine Unterbringung sicherzustellen.
Das Angebot richtet sich an Menschen, die kurzfristig ihre Wohnung verloren haben und nicht in der Lage sind, sich selbst mit Wohnraum zu versorgen. In vielen Fällen handelt es sich um Personen, die Transferleistungen beziehen.
Die Unterbringung wird durch sozialarbeiterische Unterstützung begleitet. Ziel ist es, weiterführende Hilfen zu vermitteln und gemeinsam Perspektiven zu entwickeln, damit möglichst zeitnah wieder eigener Wohnraum bezogen und ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden geführt werden kann.
Stadt Aalen
Obdachlosenwesen mit ordnungsrechtlicher Unterbringung
Markplatz 30
73430 Aalen
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Telefon: 07361 52-1204
Fax: 07361 52-1919
E-Mail: amt-fuer-soziales@aalen.de