Öffnungszeiten an Faschingsdienstag

Das Rathaus Aalen sowie sämtliche Dienststellen haben am Faschingsdienstag, 1. März 2022, nach Terminvereinbarung geöffnet.

Das traditionelle Meckereck der Aalener Fasnachtszunft im Rathausfoyer muss coronabedingt in diesem Jahr entfallen.

© Stadt Aalen, 08.02.2022