Parkhaus westlich des Ostalbklinikums nicht möglich

Im Kreistag wurde von den Freien Wählern beantragt, die derzeitigen Pläne für ein zweites Parkhaus in Verlängerung des bestehenden Parkhauses beim Ostalbklinikum zu stoppen und einen Standort westlich des Haupteingangs zu prüfen. In einem Pressebericht der Schwäbischen Post wurde diese Forderung untermauert. Oberbürgermeister Thilo Rentschler betont, dass aufgrund des Naturschutzes und des Eingriffes in den Wald ein Parkhaus an dieser Stelle nicht akzeptabel wäre.

Parkhaus westlich des Ostalbklinikums nicht möglich
Parkhaus westlich des Ostalbklinikums nicht möglich (© Stadt Aalen)

OB Rentschler weist darauf hin, dass ein Parkhaus westlich des Ostalbklinikums wegen der Eingriffe in den Wald bereits vor über zehn Jahren nicht weiterverfolgt und stattdessen am jetzigen Standort gebaut worden sei. „In der Diskussion im Kreistagsausschuss für Kliniken und Gesundheit sind insgesamt vier Varianten für den Parkhausstandort vorgestellt und diskutiert worden. Die Entscheidung fiel auf die Erweiterung des bestehenden Parkhauses um annähernd 300 Stellplätze. Ich bin der Überzeugung, dass Architekt Isin damit die wirtschaftlichste Lösung mit dem geringsten Flächenverbrauch gefunden hat. Durch die Bündelung an einem Standort mit einer gemeinsamen Zufahrt über die Steinbeisstraße würde der Park-Suchverkehr minimiert und es können Synergien geschaffen werden. Außerdem ist durch die Fußgängerbrücke und den Aufzug der barrierefreie Zugang zum Klinikum sichergestellt. Es profitieren alle Beschäftigten, Besucher und Patienten und nicht nur eine Teilmenge.“

Parkhaus norwestlich nicht genehmigungsfähig

OB Rentschler unterstreicht, dass im Rahmen des geltenden Bebauungsplanes aus dem Jahr 2005 ein Standort im Waldgebiet westlich des Klinikums nicht realisierbar wäre. Der Bebauungsplan enthalte ausdrückliche Zielsetzungen der unteren Naturschutzbehörde und der Forstverwaltung. Unter anderem sprechen folgende Argumente dagegen.

  • Ein Parkhaus an der nordwestlichen Ecke greift erheblich in den Waldbestand ein, der nach Angaben der Forstverwaltung als Wald im Bebauungsplan festgesetzt worden ist.
  • Eine landschaftliche Einbindung des Parkhauses in den Naherholungsbereich des Rohrwangs wäre nicht möglich. Der bestehende Gehölzbereich zur freien Landschaft würde völlig beseitigt werden.
  • Schwierige geologische und topographische Verhältnisse am Nordhang des teilweise aufgefüllten Geländes würden ein Fundament für das Bauwerk sehr erschweren.
  • Eingriff in den nördlich liegenden Talraum mit Bachlauf und geschützten Feuchtbiotopen. Zudem sind dort Ausgleichsmaßnahmen aus dem Bau der Verbindungsstraße und des bestehenden Parkhauses festgesetzt.
  • Der Abstand zum Rohrwang ist einzuhalten.
  • Die ausdrückliche Zielsetzung des geltenden Bebauungsplans war die Zurücknahme der damals bestehenden Bauflächen und eine verträgliche Einbindung in die umgebende Naherholungslandschaft.
  • Ein weiterer Eingriff in den Außenbereich ist erst nach Prüfung aller Alternativen möglich. Mit der Erweiterung am bestehenden Parkhaus liegt eine sehr gute Alternative vor, die im Übrigen schon im Krankenhausausschuss diskutiert und für gut befunden wurde.

Das Hauptargument ist und bleibt, so OB Rentschler, dass bei einem Neubau an einem anderen Standort die jetzigen Parkplätze (337 Stück) für immer und ewig nicht barrierefrei erschlossen wären.

© Stadt Aalen, 02.01.2015