Reinigungs-, Räum- und Streupflicht der Straßenanlieger
Die Pflicht der Straßenanlieger Gehwege, Fußwege, gemeinsame Fuß-/Radwege sowie Flächen am Rande von Straßen für die Fußgänger zu reinigen, zu räumen und zu bestreuen.
Die näheren Einzelheiten sind in der örtlichen Streupflichtsatzung geregelt.
Öffnungszeiten
Montag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Zuständige Dienststellen
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