Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Februar 2026 (GBl. 2026 Nr. 13) in Verbindung mit § 16 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg (FwG) in der Fassung vom 2. März 2010, zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 10. Februar 2026 (GBl. 2026 Nr. 20), hat der Gemeinderat der Stadt Aalen am 21. Mai 2026 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Entschädigung für Einsätze
(1) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Aalen erhalten für Einsätze auf Antrag ihre Auslagen und ihren Verdienstausfall als Aufwandsentschädigung nach einem einheitlichen Durchschnittssatz ersetzt. Dieser beträgt für die erste volle Stunde:
Als Antrag im Sinne des Satzes 1 gilt der eingereichte Nachweis über die Teilnahme an Einsätzen.
(2) Der Begriff Einsatztätigkeit wird dahingehend definiert, dass eine Tätigkeit der Beseitigung und Verhütung einer Gefahr oder der Rettung von Personen und/oder Tieren entspricht. Genaueres ist der entsprechenden Dienstanweisung zu entnehmen.
(3) Der Berechnung der persönlichen Einsatzzeit ist die Dauer des Einsatzes von der Alarmierung bis zum persönlichen Einsatzende zugrunde zu legen. Die erste Stunde wird voll berechnet. Nach Ablauf der ersten vollen Stunde wird die persönliche Einsatzzeit viertelstündlich abgerechnet und pro Viertelstunde mit 3,75 Euro vergütet.
(4) Für die Reinigung der persönlichen Ausrüstung und des Körpers wird keine zusätzliche Vergütung gewährt, da diese bereits mit der Vergütung gemäß Absatz 1 abgegolten ist.
(5) Personen, die keinen Verdienst haben und den Haushalt führen (§ 16 Abs. 1 Satz 3 FwG), erhalten eine Aufwandsentschädigung in entsprechender Anwendung des Absatzes 1.
(6) Für Einsätze mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinander folgenden Tagen werden der entstehende Verdienstausfall und die notwendigen Auslagen, bei entsprechendem Nachweis, in tatsächlicher Höhe ersetzt (§ 16 Abs. 4 FWG). Dies gilt sinngemäß auch für mehrere aufeinander folgende Einsätze in Folge eines Naturereignisses.
§ 2 Entschädigung für Aus- und Fortbildungsveranstaltungen
(1) Für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen mit einer Dauer bis zu zwei aufeinanderfolgenden Tagen wird auf Antrag ein Auslagenersatz mit einem einheitlichen Durchschnittssatz von 15,00 Euro je Stunde, jedoch nicht mehr als 150,00 Euro pro Tag, gewährt. Wenn kein Verdienstausfall entsteht, wird pro Stunde 2,25 Euro ersetzt. Pauschal pro Tag jedoch nicht mehr als 17,25 Euro. Als Antrag im Sinne des Satzes 1 gilt der eingereichte Nachweis über die Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen.
(2) Personen, die keinen Verdienst haben und den Haushalt führen (§ 16 Abs. 1 Satz 3 FwG) erhalten eine Aufwandsentschädigung für Auslagen in entsprechender Anwendung des Absatzes 1 Satz 2.
(3) Bei Aus- und Fortbildungsveranstaltungen außerhalb des Stadtgebietes erhalten die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Aalen neben der Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 eine Erstattung der Fahrkosten der zweiten Klasse oder eine Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung in entsprechender Anwendung des Landesreisekostengesetzes in seiner jeweils gültigen Fassung.
(4) Für Aus- und Fortbildungsveranstaltungen mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen werden der entsprechende Verdienstausfall und die notwendigen Auslagen in tatsächlicher Höhe ersetzt (§ 16 Abs. 4 FwG). Wenn der Verdienstausfall nicht nachweisbar ist, wird pro Tag ein Betrag von 170,00 Euro gewährt.
(5) Für die Teilnahme an Lehrgängen auf Kreisebene (z.B. Atemschutzgeräteträger, Maschinisten, Sprechfunker, Truppführer) wird eine einmalige pauschale Aufwandsentschädigung von 62,50 Euro gewährt.
(6) Der Berechnung der Zeit ist die Dauer der Aus- und Fortbildungsveranstaltung vom Unterrichtsbeginn bis -ende zugrunde zu legen. Angefangene Stunden werden auf volle Stunden aufgerundet.
§ 3 Zusätzliche Entschädigung
(1) Die in der Anlage genannten ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Aalen, die durch ihre Tätigkeiten über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, erhalten monatlich eine zusätzliche Entschädigung im Sinne des § 16 Abs. 2 FwG.
(2) Der Feuerwehrkommandant kann im Einzelfall im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister für weitere ehrenamtlich tätig Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Aalen, die über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, eine Entschädigung in entsprechender Anwendung des § 1 Absatz 1 oder der Anlage festsetzen.
(3) Für die Aufwandsentschädigung für medizinische Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen im Zusammenhang mit der Feuerwehr wird ein Pauschalersatz von höchstens 25,00 Euro geleistet.
(4) Bei Einsätzen mit einer Dauer von mehr als vier Stunden, hat der Feuerwehrangehörige Anspruch auf Verpflegung in Naturalleistung. Soweit eine solche Leistung nicht möglich ist, wird bei Einsätzen mit einer Dauer von mehr als vier Stunden ein Essenszuschuss in Höhe von 12,50 Euro, bei Einsätzen mit einer Dauer von mehr als acht Stunden ein Essenszuschuss in Höhe von 20,00 Euro, gewährt.
(5) Für die Teilnahme an einer Ausschusssitzung wird eine Aufwandsentschädigung von 9,00 Euro gewährt.
(6) Kreisausbilder erhalten für die Durchführung von Lehrgängen auf Kreisebene eine Aufwandsentschädigung nach den jeweils geltenden Entschädigungssätzen des Ostalbkreises.
(7) Übungsleiter erhalten für die Betreuung der Atemschutzstrecke eine zusätzliche Entschädigung in Höhe von 50,00 Euro, für die Betreuung des Brandschutzcontainers eine zusätzliche Entschädigung in Höhe von 90,00 Euro.
(8) Für die Vorbereitung und Organisation des Leistungsabzeichens in Bronze erhalten die Gruppenführer eine zusätzliche Entschädigung in Höhe von 62,50 Euro. Die Entschädigung nach Satz 1 wird für maximal zwei Gruppenführer gewährt.
(9) Für die Durchführung der Brandschutzerziehung erhalten ehrenamtlich tätig Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Aalen eine zusätzliche Entschädigung in Höhe von 15,00 Euro pro angefangener Stunde.
§ 4 Aufwandsentschädigung für den Bereitschaftsdienst
Wird vom Feuerwehrkommandant ein Bereitschaftsdienst festgelegt, so beträgt die Höhe der Entschädigung
§ 5 Aufwandsentschädigung für den Übungs- und Feuersicherheitsdienst
(1) Auslagen für den Übungsdienst: Pauschal 2,50 Euro pro Übung.
(2) Die Aufwandsentschädigung für die Übernahme eines angeordneten Feuersicherheitsdienstes beträgt für jede angefangene Stunde 12,50 Euro. Bei der Übernahme eines angeordneten Feuersicherheitsdienstes besteht kein Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung im Sinne des § 3 Absatz 4.
§ 6 Pauschale für Diensthabende
Für die Übernahme der Funktion „Diensthabender“ des Funk- und Bereitschaftsdienstes erhalten die vom Feuerwehrkommandanten eingeteilten Feuerwehrangehörigen zusammen eine monatliche Pauschale von 1.700,00 Euro. Die Aufteilung der Pauschale erfolgt nach dem Maß der Inanspruchnahme.
§ 7 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.07.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Feuerwehrsatzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Aalen vom 01.01.2014 außer Kraft.
| Funktion | Entschädigungsbeitrag pro Monat |
| 1. Stellvertretender Feuerwehrkommandant | 150,00 Euro |
| 2. Stellvertretender Feuerwehrkommandant | 150,00 Euro |
| Kassierer der Gesamtwehr | 45,00 Euro |
| Schriftführer der Gesamtwehr | 20,00 Euro |
| Stadtjugendfeuerwehrwart | 25,00 Euro |
| 1. Stellvertretender Stadtjugendfeuerwehrwart | 10,00 Euro |
| 2. Stellvertretender Stadtjugendfeuerwehrwart | 10,00 Euro |
| Spielmannszugführer Aalen | 55,00 Euro |
| Zugführer vom Dienst | 1,00 Euro/h |
| Ausbildungskoordinator | 20,00 Euro |
| Verantwortlicher für Sondergeräte | 10,00 Euro |
Abteilung Aalen
| Abteilungskommandant | 175,00 Euro |
| Stellvertretender Abteilungskommandant | 87,50 Euro |
| Abteilungsjugendfeuerwehrwart | 35,00 Euro |
| 1. Stellvertretender Abteilungsjugendfeuerwehrwart | 17,50 Euro |
| 2. Stellvertretender Abteilungsjugendfeuerwehrwart | 17,50 Euro |
| Abteilungskinderfeuerwehrwart | 15,00 Euro |
| Abteilungsverwaltungsleiter | 10,00 Euro |
| Abteilungskassierer | 20,00 Euro |
| Abteilungsschriftführer | 10,00 Euro |
Abteilung Dewangen
| Abteilungskommandant | 70,00 Euro |
| Stellvertretender Abteilungskommandant | 35,00 Euro |
| Abteilungsjugendfeuerwehrwart | 35,00 Euro |
| 1. Stellvertretender Abteilungsjugendfeuerwehrwart | 17,50 Euro |
| 2. Stellvertretender Abteilungsjugendfeuerwehrwart | 17,50 Euro |
| Abteilungskinderfeuerwehrwart | 15,00 Euro |
| Abteilungsverwaltungsleiter | 10,00 Euro |
| Abteilungskassierer | 20,00 Euro |
| Abteilungsschriftführer | 10,00 Euro |
| Abteilungsgerätewart | 45,00 Euro |
| Stellvertretender Abteilungsgerätewart | 22,50 Euro |
Abteilung Ebnat-Waldhausen
| Abteilungskommandant | 110,00 Euro |
| Stellvertretender Abteilungskommandant | 55,00 Euro |
| Abteilungsjugendfeuerwehrwart | 35,00 Euro |
| 1. Stellvertretender Abteilungsjugendfeuerwehrwart | 17,50 Euro |
| 2. Stellvertretender Abteilungsjugendfeuerwehrwart | 17,50 Euro |
| Abteilungskinderfeuerwehrwart | 15,00 Euro |
| Abteilungsverwaltungsleiter | 10,00 Euro |
| Abteilungskassierer | 20,00 Euro |
| Abteilungsschriftführer | 10,00 Euro |
| Abteilungsgerätewart | 80,00 Euro |
| Stellvertretender Abteilungsgerätewart | 40,00 Euro |
Abteilung Fachsenfeld
| Abteilungskommandant | 70,00 Euro |
| Stellvertretender Abteilungskommandant | 35,00 Euro |
| Abteilungsjugendfeuerwehrwart | 35,00 Euro |
| 1. Stellvertretender Abteilungsjugendfeuerwehrwart | 17,50 Euro |
| 2. Stellvertretender Abteilungsjugendfeuerwehrwart | 17,50 Euro |
| Abteilungskinderfeuerwehrwart | 15,00 Euro |
| Abteilungsverwaltungsleiter | 10,00 Euro |
| Abteilungskassierer | 20,00 Euro |
| Abteilungsschriftführer | 10,00 Euro |
| Abteilungsgerätewart | 45,00 Euro |
| Stellvertretender Abteilungsgerätewart | 22,50 Euro |
Abteilung Unterkochen
| Abteilungskommandant | 110,00 Euro |
| Stellvertretender Abteilungskommandant | 55,00 Euro |
| Abteilungsjugendfeuerwehrwart | 35,00 Euro |
| 1. Stellvertretender Abteilungsjugendfeuerwehrwart | 17,50 Euro |
| 2. Stellvertretender Abteilungsjugendfeuerwehrwart | 17,50 Euro |
| Abteilungskinderfeuerwehrwart | 15,00 Euro |
| Abteilungsverwaltungsleiter | 10,00 Euro |
| Abteilungskassierer | 20,00 Euro |
| Abteilungsschriftführer | 10,00 Euro |
| Abteilungsgerätewart | 80,00 Euro |
| Stellvertretender Abteilungsgerätewart | 40,00 Euro |
Abteilung Wasseralfingen-Hofen
| Abteilungskommandant | 110,00 Euro |
| Stellvertretender Abteilungskommandant | 55,00 Euro |
| Abteilungsjugendfeuerwehrwart | 35,00 Euro |
| 1. Stellvertretender Abteilungsjugendfeuerwehrwart | 17,50 Euro |
| 2. Stellvertretender Abteilungsjugendfeuerwehrwart | 17,50 Euro |
| Abteilungskinderfeuerwehrwart | 15,00 Euro |
| Abteilungsverwaltungsleiter | 10,00 Euro |
| Abteilungskassierer | 20,00 Euro |
| Abteilungsschriftführer | 10,00 Euro |
| Abteilungsgerätewart | 80,00 Euro |
| Stellvertretender Abteilungsgerätewart | 40,00 Euro |