Stadtentwicklungsplanung

Die Gemeinde hat nach dem Baugesetzbuch (BauGB) verschiedene Möglichkeiten, die städtebauliche Ordnung oder Entwicklung zu bewirken, ob durch Ausweisung von Bauland über die Bauleitplanung (vgl. auch "Bauleitplanung") oder mit Umlegung und Erschließung, mit städtebaulichen Verträgen oder mit einer Sanierungs- oder Entwicklungsmaßnahme nach dem "Besonderen Städtebaurecht". Welches Instrument die Gemeinde anwendet, hängt von den Zielen und den Zwecken der Entwicklung und den örtlichen Rahmenbedingungen ab. Stadtentwicklung legt die Rahmenbedingungen für die Entwicklung von der Gesamtstadt, aber auch von Stadtteilen - davon können auch Siedlungseinheiten wie dörfliche Weiler betroffen sein - fest. Dorfentwicklung befasst sich mit der Entwicklung von ländlich/ dörflich geprägten Weilern und Kleinsiedlungen. Anhand der bestehenden Situation, der unterschiedlichen bisherigen und der angestrebten künftigen Entwicklung werden sowohl für einzelne Siedlungebereiche als auch für die Gesamtstadt Entwicklungsziele aufgezeigt. Dies erfolgt als informelle Planungsstufe, der Rahmenplanung. Sie stellt eine wertvolle Entscheidungshilfe für künftige Planungen dar und kann einen wesentlichen Beitrag zur Beschleunigung entsprechender Verfahren leisten.

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