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Streetart in Aalen

Damit das Hobby Streetart legal ausgeübt werden kann, unterhält die Stadt Aalen mehrere legale Flächen, die besprüht werden dürfen.

Auf folgenden Flächen dürfen Graffitis ohne gesetzliche Folgen gesprüht werden:

Auf dem Bild ist der Standort Haus der Jugend zu sehen, an dem Graffitis legal gesprüht werden dürfen.
Standort Haus der Jugend (© Stadt Aalen)

Haus der Jugend
Friedhofstraße 8
73430 Aalen

Auf dem Bild ist der Graffiti Standort Treffpunkt Rötenberg zu sehen, an dem legal Graffitis gesprüht werden dürfen.
Standort Treffpunkt Rötenberg (© Stadt Aalen)

Treffpunkt Rötenberg
Charlottenstraße 19
73431 Aalen

Auf dem Bild ist der Graffiti Standort Hochbrücke zu sehen, an dem Graffitis legal gesprüht werden dürfen.
Standort Hochbrücke (© Stadt Aalen)

Hochbrücke
Alte Heidenheimer Straße
73431 Aalen

Auf dem Bild ist eine Grafik zu sehen, auf der der Graffiti Standort Jugendtreff Wasseralfingen markiert ist.
Graffiti Standort Jugendtreff Wasseralfingen (© Stadt Aalen)

Jugendtreff Wasseralfingen
Geschwister-Schabel-Str. 5
73433 Aalen- Wasseralfingen

Auf dem Bild ist der Graffiti Standort beim Jugendtreff Unterkochen zu sehen.
Standort Jugendtreff Unterkochen (© Stadt Aalen)

Ehemaliges Schulhaus (beim Jugendtreff Unterkochen)
Elisabethenstraße 1
73432 Aalen

Auf dem Bild ist der Graffiti Standort in der Bahnhofstraße zu sehen.
Standort Bahnhofstraße (© Stadt Aalen)

Bahnhofstraße Richtung Wasseralfingen, in der Einbuchtung gegenüber der Bahnhofstraße 111.

Regeln:

  • Andere Flächen sollen geschont werden. 
  • Mit den Werken anderer soll respektvoll umgegangen werden. 
  • Keine Beleidigungen.
  • Leere Dosen müssen selbst entsorgt werden.

     

Bei Fragen und Anregungen:

Zuständige Personen

Jan Grau
Tel.: 07361 52-2383; 0162 2927929
Holger Wengert
Tel.: 07361 52-2384; 0162 2188263

Digitale Hall of Fame

Die digitale Hall of Fame zeigt Kunstwerke, die an die legalen Flächen gesprüht wurden. Gerne kann die Bildergalerie erweitert werden. Fotos der Kunstwerke können über den unten stehenden Link per Online-Formular an die Zuständigen übermittelt werden.