Unterbringungsmaßnahmen

Psychisch Kranke können gegen ihren Willen in einer anerkannten Einrichtung untergebracht werden, wenn sie unterbringungsbedürftig sind. Unterbringungsbedürftig sind psychisch Kranke, die infolge ihrer Krankheit ihr Leben oder ihre Gesundheit erheblich gefährden oder eine erhebliche gegenwärtige Gefahr für Rechtsgüter anderer darstellen. Der Unterbringungsantrag wird von der Stadt Aalen als zuständige Behörde gestellt.

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Rathaus Wasseralfingen
Stefansplatz 3
73433 Aalen-Wasseralfingen

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Öffnungszeiten

Montag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr

sowie nach Vereinbarung

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