Urnengemeinschaftsgrabstätten (Preisspanne: 2.020 – 2.840 €)

Grabstätten im Urnengemeinschaftsfeld sind Urnenwahlgräber, die von der Stadt für die Dauer der Nutzungszeit gepflegt werden. Demnach ist das Urnengemeinschaftsgrab mehrfach belegbar. Bei gleichzeitig laufenden Ruhezeiten dürfen 2 Urnen darin bestattet werden. Für Grabstätten im Urnengemeinschaftsfeld mit Einzelgrabstein wird ein Nutzungsrecht verliehen. Individuelle Grabpflege ist hier nur in Form einer Steckvase erlaubt!

  • Grabstätte im Urnengemeinschaftsfeld mit Einzelgrabstein (Wahlgrab)
    Im Kaufpreis enthalten ist ein Einzelgrabstein inklusive Beschriftung mit den Namen beider Verstorbenen.

  • Grabstätte im Urnengemeinschaftsfeld mit zentraler Stele (Wahlgrab)
    Eine zentrale Stele ist bereits angebracht. Hinzu erhalten die Nutzungsberechtigten eine Glasplatte von der Stadt inklusive Beschriftung mit den Namen beider Verstorbenen.

  • Grabstätte im Urnengemeinschaftsfeld ohne Grabstein (Wahlgrab)
    Der Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, im Rahmen der Vorgaben ein individuelles Grabmal nach vorheriger Genehmigung anzubringen.