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Verkauf eines Bauplatzes in der Eugen-Bolz-Straße im Wege eines Bieterverfahrens

Die Stadt Aalen veräußert das Grundstück Flst. 3363/11, Gemarkung Aalen, gelegen in der Eugen-Bolz-Straße (Kernstadt), im Wege eines Bieterverfahrens zum Höchstgebot. 

Das 961 m² große Grundstück liegt in bester Wohnlage im Aalener Hüttfeld und überzeugt durch seine attraktive Südhanglage mit besonderem Blick in Richtung Aalbäumle sowie zu den Limes-Thermen Aalen.

Für das Grundstück gilt der seit dem 16.10.2019 rechtskräftige Bebauungsplan „Änderung Bebauungsplan 02-04 im Bereich nördlich der Eugen-Bolz-Straße“.

Standortbeschreibung

Der zum Verkauf stehende Bauplatz befindet sich in der Kernstadt Aalen in der Eugen-Bolz-Straße. Die Lage verbindet eine ruhige, gewachsene Wohnumgebung mit kurzen Wegen zu Bildung, Kultur, Freizeit und Innenstadt.

Besonders attraktiv ist die Nähe zur Schillerhöhe. Diese bietet mit ihrer großzügigen Grünanlage rund um das Mahnmal eine schöne Möglichkeit für kleine Spaziergänge, Aufenthalte im Grünen oder einen Spielplatzbesuch mit Kindern. Ein besonderes Highlight der Schillerhöhe ist zudem die dortige Sternwarte, die das Freizeitangebot in unmittelbarer Umgebung zusätzlich aufwertet. Die Schillerhöhe ist vom Grundstück aus in 5 Minuten fußläufig erreichbar.

Ebenfalls in etwa 10 Minuten fußläufig erreichbar ist die Hochschule Aalen für Technik, Wirtschaft und Gesundheit. Sie zählt zu den forschungsstärksten Hochschulen für angewandte Wissenschaften und verfügt über mehrere Campusteile, moderne Labore, Vorlesungs- und Lernräume sowie ein breites Studienangebot. Damit profitiert die Lage des Bauplatzes auch von der Nähe zu einem bedeutenden Bildungs- und Forschungsstandort in Ostwürttemberg.

Das Limesmuseum Aalen mit seinem Archäologischen Park befindet sich auch in fußläufiger Entfernung. Es gehört zu den ältesten und bedeutendsten Römermuseen in Deutschland und macht die historischen Bezüge des Standorts anschaulich erlebbar macht.

Zudem ist die Stadthalle Aalen fußläufig erreichbar. Diese stellt einen wichtigen Veranstaltungsort für Kultur, Theater, Konzerte, Tagungen, Kongresse, Feste und weitere Veranstaltungen dar. Damit liegt das Grundstück in einem Umfeld, das neben Wohnen auch ein vielseitiges kulturelles und gesellschaftliches Angebot bietet.

Fußballfans erreichen das Stadion des VFR Aalen zu Fuß in ca. 15 Minuten.  

Anbindung an die Innenstadt und den öffentlichen Verkehr:

Mit dem Fahrrad erreichen Sie den Reichsstädter Markt in ca. 6 Minuten. Der zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) sowie der Bahnhof Aalen sind mit dem Fahrrad in ca. 8 Minuten erreichbar.

Mit dem Auto ist der Standort ebenfalls gut angebunden, so erreichen Sie die Bundesstraße B 19 in ca. 5 Minuten und die Autobahnanschlussstelle Aalen-Ebnat zur A 7 in ca. 20 Minuten.

Insgesamt handelt es sich um eine sehr attraktive innerstädtische Wohnlage mit hoher Standortqualität. 

Kosten

Das Grundstück wird im Rahmen eines Bieterverfahrens zum Höchstgebot veräußert. Das Mindestgebot beträgt 650 €/m². Der Kaufpreis versteht sich einschließlich der bereits entstandenen und erhobenen Erschließungs- und Abwasserbeiträge. Zusätzlich zum Kaufpreis tragen die Erwerber die Kaufnebenkosten (z. B. Notar- und Grundbuchkosten, Grunderwerbsteuer), die Kosten für die Herstellung der Hausanschlüsse, sowie die Kosten für die Freimachung des Grundstücks.

Bewerbungsverfahren

Interessenten werden gebeten, ihre Bewerbung bei der Stadt Aalen einzureichen. Die Bewerbung muss ein verbindliches Kaufpreisgebot in €/m², Angaben zur geplanten Anzahl der Wohneinheiten sowie das vollständig ausgefüllte Formular „Antrag auf Erwerb eines städtischen Bauplatzes“ einschließlich einer Finanzierungsbestätigung über das voraussichtliche Gesamtvolumen des Vorhabens enthalten.

Es werden ausschließlich vollständig eingereichte Bewerbungen berücksichtigt. Unvollständige Bewerbungen können vom Verfahren ausgeschlossen werden.

Die Bewerbung ist schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit dem deutlich sichtbaren Vermerk „Bieterverfahren Flst. 3363/11 – Nicht öffnen“ einzureichen.

Die Bewerbungsfrist endet am 12.08.2026

Abgabe innerhalb der Frist beim Rathaus der Stadt Aalen. Maßgeblich ist der fristgerechte Eingang (Eingangsstempel).

Maßgeblich für die Vergabe ist grundsätzlich die Höhe des Kaufpreisgebots. Bei gleichem Höchstgebot entscheidet vorrangig die Anzahl der geplanten Wohneinheiten. Besteht auch danach Gleichheit, ist hilfsweise die erreichte Punktzahl nach städtischen Vergabekriterien maßgeblich. 

Während des laufenden Verfahrens wird keine Auskunft über den Stand der eingegangenen Bewerbungen bzw. das aktuell höchste Gebot erteilt.

Zu beachten bei Schaffung von min.drei Wohneinheiten:

Quote zur Schaffung von gefördertem Wohnraum

Um die Anzahl der nach dem Landeswohnraumfördergesetz geförderten Wohnungen im Stadtgebiet zu erhöhen, sind gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 27.10.2022 in den Bauvorhaben 30 % der neuen Wohneinheiten und 30 % der Wohnflächen als geförderten Wohnraum im Rahmen von mietpreisgebundenen Wohnungen zu schaffen. Die Wohnungen unterliegen den Vorgaben des LWoFG (Landeswohnraumfördergesetz) insbesondere in Bezug auf die Mietpreis- und Belegungsbindung. So soll auch  einkommensschwächeren Haushalten der Zugang zu Mietwohnraum ermöglicht werden.

Die Mietpreis- und Belegungsbindung richtet sich nach den aktuell gültigen Richtlinien des Landeswohnraumförderprogramms. Die Kaltmiete je m² muss derzeit für die geförderten/förderfähigen Wohnungen 33% unter der ortsüblichen Vergleichsmiete für Neubauwohnungen liegen. Die Wohnungen dürfen nur an Mieter mit einem gültigen Wohnberechtigungsschein vermietet werden.

Weiterführende Informationen, insbesondere über die Förderung von Sozialmietwohnraum durch die L-Bank erhalten Sie bei der zuständigen Landeswohnraumförderstelle beim Landratsamt Ostalbkreis oder direkt bei der L-Bank (www.l-bank.de).

Unterlagen / Kontakt

Anträge, Pläne und weitere Auskünfte für diese oder andere städtische Bauplätze stehen auf der Homepage der Stadt Aalen unter www.aalen.de/bauplaetze zum Download bereit. Diese Unterlagen erhalten Sie auch im Rathaus Aalen.

Kontakt

Stadt Aalen 
Amt für Bauverwaltung und Vermessung
Grundstücksverkehr
Herr Drometer
Marktplatz 30, 73430 Aalen
E-Mail: bauverwaltung-immobilien@aalen.de 

Öffnungszeiten
Montag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr

Fragen rund um Bauplätze und das Bewerbungs- und Vergabeverfahren können jederzeit telefonisch oder schriftlich an die Stadt gestellt werden. Beratungen im Rathaus sind nach vorheriger Terminabstimmung möglich.

Die Vergabe von Grundstücken erfolgt grundsätzlich über die städtischen Gremien unter Berücksichtigung der Vergaberichtlinien für städtische Bauplätze. Ein Rechtsanspruch auf Zuschlag besteht nicht. Die Stadt Aalen behält sich vor, das Verfahren jederzeit aufzuheben oder nicht zum Abschluss zu bringen.

Für weitergehende Beratung stehen wir Ihnen gerne auch persönlich zur Verfügung.