Vorberatungen sollen nicht-öffentlich bleiben

Oberbürgermeister Thilo Rentschler hatte in einem Brief Innenminister Reinhold Gall darum gebeten, die Entscheidungshoheit über die Öffentlichkeit von Ausschuss-Sitzungen auch künftig den Städten zu überlassen. Der Städtetag Baden-Württemberg hatte sich auch dafür intensiv eingesetzt und in Verhandlungen mit den Regierungsfraktionen einen Kompromiss gefunden. Daher können Themen zur Vorberatung in den kommunalen Ausschüssen auch künftig wie bislang nichtöffentlich behandelt werden.

Die Landesregierung verfolgt mit dem Gesetzentwurf zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften das Ziel, Demokratie zu stärken durch Verbesserung der Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene. In einem Punkt der Novelle sollte der Grundsatz in der Gemeindeordnung geändert werden und Vorberatungen in Ausschüssen im Regelfall immer öffentlich stattfinden.

In einem Brief an Innenminister Reinhold Gall hatte OB Rentschler betont, dass dies nicht erforderlich und auch nicht zielführend sei. „Transparenz und Öffentlichkeit der kommunalpolitischen Angelegenheiten sind mir persönlich und unserem Gemeinderat sehr wichtig. Die Gemeindeordnung enthält bereits detaillierte Regelungen, welche Themen öffentlich behandelt werden müssen und wann eine Nichtöffentlichkeit hergestellt werden muss. Eine Verbesserung der Beteiligungsmöglichkeit wird durch öffentliche Vorberatung nicht erreicht, da nur sehr wenige Interessierte an den Gemeinderatssitzungen teilnehmen, an Ausschüssen in der Regel niemand. Auf der anderen Seite würden dadurch Verfahren und Ratssitzungen in die Länge gezogen.“ Bei wichtigen städtischen Projekten wird meist vorab eine entsprechende Bürgerbeteiligung durchgeführt, um die öffentliche Meinung mit einzubeziehen sowie Ideen und Wünsche der Bevölkerung aufgreifen zu können.

Im Detail begründete OB Rentschler seine Bitte mit folgenden Argumenten:

  • Die Stadt Aalen hat mit sieben Ortschaftsräten und drei beschließenden Ausschüssen eine mehrstufige Beratungsfolge und im Gemeinderat werden Themen öffentlich behandelt. Dem demokratischen Grundsatz der Öffentlichkeit wird damit in vollem Umfang Rechnung getragen und die Bevölkerung ist zu den Gemeinderatssitzungen stets rechtzeitig eingeladen.
  • Eine nichtöffentliche Vorberatung ist geboten, damit sich Ortschaftsräte und Stadträte im Vorfeld intensiv mit einzelnen Themen auseinandersetzen können, ohne öffentlichen Handlungsdruck.
  • Auch fraktionsübergreifend ist ein Austausch bewährtes Mittel der Demokratie und dient der Meinungsbildung. Wäre dies in einer nichtöffentlichen Vorberatung nicht mehr möglich, würde es bei informellen Zusammenkünften erfolgen, was den ehrenamtlich Tätigen zusätzliche Zeit abverlangen würde.
  • Öffentliche Vorberatungen würden den Gemeinderat als Hauptorgan der Kommune zurücksetzen, wenn Debatten zu wichtigen Themen bereits im Vorfeld von einem Teil des Gremiums in den Ausschüssen geführt würden.
  • Die Beratungsfolge im zwei- bzw. dreistufigen Sitzungslauf hat sich jahrzehntelang bewährt und qualifizierte Vorberatungen sind gelebte Praxis.
  • Neben den beiden Tageszeitungen berichtet die Stadt regelmäßig im Stadtinfo und im Internet über die Sitzungen der Ausschüsse und des Gemeinderats. Dadurch ergeben sich umfassende Informationsmöglichkeiten für die Bevölkerung.
© Stadt Aalen, 02.01.2015