Wohn(t)räume mal anders geDACHt!

Viele suchen danach, zu wenig scheint es davon zu geben – Wohnraum. Ein möglicher Lösungsweg: Dachgeschossausbauten - oder Aufstockungen. Günstiger als ein Neubau, auch aus klimatischer Sicht und meist schneller geplant und umgesetzt. Welche weiteren Vorteile darin noch gesehen werden und welche Fördermittel es beispielsweise gibt:

Dieses Bild zeigt die Vorher-Version eines Hauses, an welches ein Anbau erfolgte.
Beispielhaft umgesetztes Projekt in Aalen - vorher (© Stadt Aalen)

„Den Wohngebäudebestand in den Fokus rücken, um Wohnraum zu schaffen“, das ist für Ersten Bürgermeister Wolfgang Steidle ein wesentlicher erster Schritt im Umgang mit dem anhaltenden Wohnraummangel. „Oftmals gibt es Erweiterungsmöglichkeiten im Bestand in Form von Dachgauben, Aufstockungen von Dachgeschossen oder Anbauten.“ Denn so können bebaute Quartiere lebendig bleiben, ohne auf der grünen Wiese weiter neue Flächen zu verbrauchen. Dies ist auch ein wichtiger Aspekt, um das beschlossene Ziel der Klimaneutralität der Stadt Aalen bis 2035 erfüllen zu können.

Dieses Bild zeigt die Nachher-Version eines Hauses, an welches ein Anbau erfolgte.
Beispielhaft umgesetztes Projekt in Aalen - nachher (© Stadt Aalen)

Bürgerbüro Bau hilft bei Fragen

Um eine Aufstockung oder einen Ausbau umzusetzen, empfiehlt Erster Bürgermeister Wolfgang Steidle zunächst den Gang ins Bürgerbüro Bau der Stadtverwaltung Aalen. Denn eine solche Maßnahme bedarf einer Baugenehmigung. Doch nicht nur die örtlichen Bauvorschriften müssen berücksichtigt werden, ebenso kommt die Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO BW) hier zum Tragen. Bislang hielt diese einige Hürden für Bauwillige bereit. Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt und mit einer Novellierung reagiert.

Erleichterungen durch die Novellierung der Landesbauordnung

Aufgrund der aktuellsten Landesgesetzgebung entfällt unter anderem bei Aufstockung oder Änderung des Daches die Pflicht, dass die Wohnungen in einem Gebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten barrierefrei erreichbar sein müssen. Gleiches gilt für die Schaffung von Stellplätzen. Für zusätzlich zu erwartende Kraftfahrzeuge muss bei Schaffung von zusätzlichem Wohnraum in oben genannten Fällen kein zusätzlicher Stellplatznachweis mehr erfolgen.

Auch bei der energetischen Dämmung von Gebäuden wird eine stärkere Dicke (vorher 0,25 m, jetzt 0,30 m) nicht auf die Abstandsflächen angerechnet, damit wird den steigenden Standards bei der Wärmedämmung Rechnung getragen. Bauvorhaben sollen nicht dadurch erschwert werden, dass die erhöhten Anforderungen an energiesparendes Bauen zu Rechtsverstößen führt.

 

Fördermöglichkeiten

Unterschiedliche Fördermittelgeber stellen für Anbauten oder Aufstockungen im Bestand Fördermittel zur Verfügung. Die KfW-Bank beispielsweise bietet die Förderprogramme 261, 262 (Wohngebäude-Kredit) an, über die ein zinsgünstiges Darlehen für die Dachsanierung beantragt werden kann (bis zu 60.000 Euro Kredit je Wohneinheit). Die Möglichkeit eines Sanierungszuschusses bis zu 75.000 Euro je Wohneinheit bietet das KfW-Programm 461. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (z.B. Dachdämmung), die zu einer Erhöhung der Energieeffizienz führen. Die Mindestinvestition muss 2.000 Euro betragen, der Fördersatz liegt bei max. 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Zuschuss von max. 20.000 Euro je Wohneinheit oder 30 Prozent der förderfähigen Kosten

In den ländlichen Stadtteilen Dewangen, Ebnat, Hofen und Waldhausen gibt es zusätzlich die Möglichkeit, einen Förderantrag über das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum zu stellen. „Wer ein überzeugendes Konzept vorlegt, um die Innenentwicklung voranzubringen und außerdem Wert auf klimagerechte Maßnahmen legt, hat gute Chancen, in das Programm aufgenommen zu werden“, wirbt Erster Bürgermeister Wolfgang Steidle. Für Aufstockungen gibt es max. 20.000 Euro je Wohneinheit oder 30 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst. Die Förderung ist beispielsweise auch mit KfW-Mitteln kombinierbar.

 

Erstberatungen:

  • Bauordnungsamt Bürgerbüro Bau:

bauordnungsamt@aalen.de | 07361 52-1430

  • Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum:

Alena Röhrich | gruenflaechenamt@aalen.de | 07361 52-1328

  • Ab sofort können Beratungstermine im Aalener Rathaus durch das Energiekompetenzzentrums des Ostalbkreises unter der Telefonnummer 07173-185516 vereinbart werden.
© Stadt Aalen, 11.01.2022