Wohngeld

Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) wird als staatlicher Zuschuss zur Miete (für Mieter*innen) oder zur Belastung (für selbstnutzende Eigentümer*innen) geleistet. Weitere Informationen können Sie über den Link Wohngeld, Miet- und Lastenzuschuss unter Dienstleistungen aufrufen (siehe unten).

Die Stadt Aalen ist als Große Kreisstadt für das Stadtgebiet Aalen mit Teilgemeinden sachlich und örtlich für Wohngeld nach dem WoGG zuständig. Für die Gemeinden des Ostalbkreises ist die Wohngeldbehörde beim Landratsamt Ostalbkreis in Aalen zuständig.

Beratungen, Ausgabe der Antragsvordrucke und die Entgegenahme der Wohngeldanträge erfolgt bei der Wohngeldbehörde beim Amt für Soziales, Jugend und Familie im Rathaus der Stadt Aalen, 2. OG. Sie erhalten die Antragsvordrucke auch bei den Bezirksämtern und Geschäftsstellen und Sie können die Anträge auch hier abgeben oder einwerfen. Die Bearbeitung und Entscheidung über die Anträge erfolgt durch die Wohngeldbehörde im Rathaus Aalen.

Einen Erstantrag auf Mietzuschuss können Sie auch ganz einfach online über das Landesverwaltungsportal service-bw unter https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/96?plz=73430&ags=08136088 stellen.

Auf der Seite Wohngeld, Miet- und Lastenzuschuss der Stadt Aalen stehen die Antragsformulare zusätzlich als Download zur Verfügung.

Unsere Anschrift

Stadt Aalen
Wohngeld
Marktplatz 30
73430 Aalen

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Telefon: siehe rechts bei Ansprechpartnern
Fax: 07361 52-1919
E-Mail: wohngeld@aalen.de

Öffnungszeiten

Montag, 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag, 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch, 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag, 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag, 8.30 bis 12 Uhr

sowie nach Vereinbarung.

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Ansprechpartner/in

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