Zensus 2022 – Muss ich Auskunft geben?

Ab dem 16. Mai 2022 werden Befragungen zum Zensus durchgeführt. Mit dieser Beitragsreihe möchten wir Sie regelmäßig zum Thema Zensus informieren und auf diesem Weg Ihre Fragen beantworten.

Ja, Sie sind gesetzlich zur Auskunftserteilung verpflichtet. Die Befragung besteht in den meisten Fällen aus zwei Teilen. Den ersten Teil füllen Sie gemeinsam mit einem sogenannten Erhebungsbeauftragten aus, der persönlichen Kontakt mit Ihnen aufnehmen wird. Den zweiten Teil der Befragung könnten Sie danach auch online selbstständig durchführen. 
Verfolgen Sie in den nächsten Wochen unsere Beitragsreihe weiter. Dann erklären wir Ihnen wie Sie erfahren, ob Sie zu den Auskunftspflichtigen gehören.

Die Erhebungsstelle Zensus 2022 der Stadt Aalen erreichen Sie unter zensus@aalen.de.

© Stadt Aalen, 08.02.2022