Anwohnerparkausweise / Bewohnerparkausweise

Parkberechtigung für Anwohner/Bewohner bestimmter Wohnquartiere

Anwohner/Bewohner muss im jeweiligen Gebiet mit Hauptwohnsitz gemeldet sein und dort auch tatsächlich wohnen.

Antragstellung:
persönlich

Benötigte Unterlagen:

  • Kfz-Schein
  • Ausweisdokument
  • gegebenenfalls Halterbestätigung, wenn Antragsteller nicht gleichzeitig Fahrzeughalter ist
  • bei der Umschreibung auf neues Kennzeichen bzw. Verlängerung: alten Parkausweis und Kraftfahrzeug-Schein des neuen Kraftfahrzeugs
  • Vollmacht des Antragstellers, wenn ein persönliches Erscheinen nicht möglich ist.
  • bisheriger Parkausweis (bei Verlängerung bzw. Änderung)

Hinweis: Beim Firmenbewohnerparkausweis muss zusätzlich ein Gewerbeausweis für das bestimmte Bewohnerparkgebiet vorgelegt werden.

Gebühr: 30,00 Euro / 1 Jahr, 50,00 Euro / 2 Jahre

Unsere Anschrift

Rathaus
Marktplatz 30
73430 Aalen

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Öffnungszeiten

Montag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
von 12 bis 14 Uhr – reserviert für online gebuchte Termine
Dienstag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
von 12 bis 14 Uhr – reserviert für online gebuchte Termine
Mittwoch: 7.30 bis 12 Uhr
Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 17.45 Uhr,
von 12 bis 14 Uhr - reserviert für online gebuchte Termine
Freitag: 8.30 bis 12 Uhr

Zuständige Dienststellen