Kaufpreissammlung

Der Gutachterausschuss wird durch § 193 Abs. 5 BauGB angewiesen, für seinen Zuständigkeitsbereich eine Kaufpreissammlung (KPS) zu führen. Die beurkundenden Stellen (Notare, Amtsgerichte) sind gesetzlich verpflichtet, zu diesem Zweck Abschriften der Grundstücksübertragungsurkunden an den Gutachterausschuss zu übersenden.

Auskunft aus der Kaufpreissammlung:

Ein Auskunftsanspruch besteht aus Datenschutzgründen nur unterfolgenden Voraussetzungen: 

  • Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses (§ 195 Abs. 3 BauGB);  ein einfaches Interesse genügt nicht
  • Wahrung der schutzwürdigen Interessen betroffener Personen
  • Verwendung der Daten nur für den angegebenen Zweck
  • Keine Weitergabe an Dritte.

Hierfür ist ein schriftlicher Antrag bei der Geschäftsstelle - auch formlos als E-Mail möglich unter gutachterausschuss@aalen.de – einzureichen. Der Antrag muss den Grund für die Auskunft sowie wesentliche Objektmerkmale (Adresse, Gebäudeart, Baujahr, Wohn-/Nutzflächengröße, wesentliche Modernisierungen usw.), bei Sondereigentumen zudem das Geschoss, enthalten.

Bearbeitungsdauer und Kosten:

Sie erhalten eine schriftliche, anonymisierte Übersicht geeigneter Vergleichskaufpreise mit wesentlichen Objektmerkmalen, Kaufpreisen und Preisfaktoren innerhalb von ein bis zwei Wochen.
Die Auskunft ist gebührenpflichtig. Die aktuelle Gebühr können Sie der Gutachterausschussgebührensatzung entnehmen.

Unsere Anschrift

Rathaus
Marktplatz 30
73430 Aalen

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Öffnungszeiten

analog zu den Öffnungszeiten des Rathauses

Zuständige Dienststellen