Verkehrswertgutachten
Antrag
Für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens ist ein schriftlicher Antrag bei der Geschäftsstelle notwendig. Antragsberechtigt sind i.d.R. die Eigentümer bzw. Gleichgestellte, wie Erbberechtigte, Bevollmächtigte oder Behörden.
Verkehrswert
Der Verkehrswert (Marktwert) nach § 194 BauGB stellt den am wahrscheinlichsten zu erzielenden Kaufpreis der Immobilie dar.
Er bestimmt sich nach objektivem Zustand (Grundstücksmerkmale) und allgemeinen Wertverhältnissen zum Wertermittlungsstichtag und ist nach vorgegebenen Grundsätzen zu ermitteln.
Verkehrswertgutachten
Nach Vorbereitung durch die Geschäftsstelle beschließt ein Sachverständigengremium nach Ortsbesichtigung in regelmäßiger Sitzung die Verkehrswerte beantragter Immobilien.
Sie erhalten im Anschluss ein Gutachten, in dem alle maßgebenden Gesichtspunkte und Wertermittlungsmethoden nachvollziehbar dargelegt werden. Ein Verkehrswertgutachten ist gebührenpflichtig.
Öffnungszeiten
Montag, 8.30 bis 11.45 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Mittwoch, 8.30 bis 11.45 Uhr
Donnerstag, 8.30 bis 11.45 Uhr und 15 bis 18 Uhr
Freitag, 8.30 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Zuständige Dienststellen
Ansprechpartner/in
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VorzimmerMargarita SergiTel.: 07361 52-1405Fax: 07361 52-1902E-Mail: gutachterausschuss@aalen.de
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