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Gebührenordnung ab 1. September 2025

Anlage zu § 9 der Satzung der Musikschule der Stadt Aalen, Gültig ab 1. September 2025

Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule der Stadt Aalen werden monatliche Gebühren gemäß dieser Gebührenordnung erhoben.

Die Unterrichtsgebühren sind auch in den Ferien sowie den sonstigen schulfreien Tagen und den gesetzlichen Feiertagen zu bezahlen.

Angebotsübergreifende Gebühren der Musikschule der Stadt Aalen

Nichtabbucherzuschlag, monatlich gem. § 11 der Satzung 3 Euro

Elementarstufe

Die Schulgebühren je Schülerin/Schüler pro Monat Alter Dauer Wöchentlicher Unterricht
Wichtelspion ab 3 Monate bis 3 Jahre 45 min 24 Euro
Musikspion 4 - 7 Jahre 45 min 24 Euro
Blockflötenspion ab 5 Jahre 45 min 27 Euro
Bandspion 7 - 10 Jahre 45 min 27 Euro

Ballett

Die Schulgebühren je Schülerin/Schüler pro Monat Alter / weitere Informationen Dauer Wöchentlicher Unterricht
Tanzspion 4 - 7 Jahre 45 min 27 Euro
Ballett Gruppenunterricht 60 min 41 Euro
Ballett Gruppenunterricht 90 min 61 Euro

Gebühren für Ballett (Einzelunterricht, 2er-Gruppe, 3er-Gruppe, wöchentlich oder 14-täglich) entsprechend den Gebühren für Instrumentalunterricht inkl. Gesang.

Instrumentalunterricht inkl. Gesang

Die Schulgebühren je Schülerin/Schüler pro Monat Alter / weitere Informationen Dauer Wöchentlicher Unterricht 14-täglicher Unterricht Orchestertarif* (wöchentlicher / 14-täglicher Unterricht) Erwachsenentarif (ab dem vollendeten 27. Lebensjahr)
Einzelunterricht   30 min 70 Euro 37 Euro 55 Euro / 29 Euro 76 Euro
  Nur auf Antrag möglich*** 45 min 105 Euro 53 Euro 82 Euro / 42 Euro 112 Euro
2er-Gruppe   30 min 36 Euro 20 Euro 29 Euro / 14 Euro 39 Euro
    45 min 52 Euro 28 Euro 42 Euro / 22 Euro 57 Euro
3er-Gruppe   30 min 28 Euro 17 Euro 22 Euro / 14 Euro -
    45 min 42 Euro 22 Euro 35 Euro / 18 Euro -

Sonstige Gebühren

Die Schulgebühren je Schülerin/Schüler pro Monat Alter / weitere Informationen Dauer wöchentlicher Unterricht
Klassenunterricht ab 5 Schülerinnen und Schüler 45 min 27 Euro
Theorie Modul Dauer 3 Monate 45 min 17 Euro
Spielkreis, Singeklasse   45 min 17 Euro
BandLab ab 10 Jahre - 105 Euro

Leihgebühr Instrumente**

Monatlich je Instrument: 15 Euro
in Kooperationen: 7 Euro

* Orchestertarif: Mitglieder der städtischen Jugendkapelle Aalen, des Jungen Kammerorchesters Aalen, des Aalener Sinfonieorchesters, der städtischen Big-Band, des Städtischen Orchesters sowie der Musikvereine in Aalen nach Ablegung eines Leistungsnachweises, Stufe D1. (Wöchentlich/14-tägl.)

**Die reguläre Leihdauer beträgt ein Jahr. Nach Ablauf eines Jahres muss ein schriftlicher Antrag auf Verlängerung bei der Schulleitung gestellt werden. 

***Einzelunterricht, 45 min kann nur dann gebucht werden, wenn besondere Voraussetzungen vorliegen, wie z.B. Neigungsfach/Leistungsfach Musik, Teilnahme am Wettbewerb „Jugend musiziert“, Studienvorbereitung oder besonderes Engagement der Schülerin/des Schülers. Grundvoraussetzung ist die Teilnahme an einem Musikschulorchester. Schülerinnen und Schüler des Fachbereichs Klavier verpflichten sich zur regelmäßigen Korrepetition anderer Musikschülerinnen und -schüler. Die Entscheidung obliegt der Musikschulleitung.

Zuschuss der Stadt Aalen bei Mehrfachbelegungen

Besuchen mehrere Kinder aus einer Familie die Musikschule der Stadt Aalen oder erlernt ein Kind mehrere Instrumente, erhalten Schülerinnen und Schüler mit Hauptwohnsitz in Aalen ab der 2. Anmeldung einen Zuschuss von 10 % und ab der 3. Anmeldung einen Zuschuss von 20 % auf die Gesamtgebühr der zuschussberechtigten Unterrichtsgebühren.

Diesen Zuschuss erhalten nur Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Auszubildende bis zum vollendeten 27. Lebensjahr.

Bei Vorlage einer gültigen Spionkarte der Stadt Aalen erhalten Schülerinnen und Schüler 35 % Zuschuss auf die Gesamtgebühr der zuschussberechtigten Unterrichtsgebühren – die Mehrfachermäßigung entfällt.