Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen,
beispielsweise für:
Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie beispielsweise Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften.
Verschiedene Behörden und Stellen wie zum Beispiel die Agentur für Arbeit, die KFZ-Zulassungsstelle, Banken, Videotheken oder Mobilfunkanbieter verlangen eine Einfache Meldebescheinigung.
Zur Vorlage bei verschiedenen Behörden wird eine Erweiterte Meldebescheinigung benötigt. Zum Beispiel für das Standesamt zur Eheschließung (Heirat) oder als ausländischer Bürger in Aalen für das jeweilige Konsulat zur Passerneuerung.
keine
Sie müssen die Meldebescheinigung bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Antrag ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich (auch durch Fax), elektronisch, mündlich oder zu Protokoll stellen.
Die Beantragung bei der Stadt Aalen ist ausschließlich über persönliches Erscheinen oder die hinterlegten Online-Dienste möglich.
Sie müssen dabei persönliche Daten wie Name und Geburtsdaten angeben sowie die Stelle nennen, bei der die Einfache Meldebescheinigung vorgelegt werden soll. Bei Online-Beantragung wird die Gebühr per Banklastschrift eingezogen, bitte halten Sie deshalb Ihre Kontoverbindung (Kontoinhaber, Kontonummer, Bankleitzahl) bereit. Es öffnet sich ein neues Fenster, bitte stellen Sie Ihren Popup-Blocker entsprechend ein.
Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:
Beantragung der Einfachen Meldebescheinigung:
Beantragung der Erweiterten Meldebescheinigung:
keine
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der örtlichen Gebührensatzung.
Die elektronische Meldebescheinigung wird unentgeltlich erteilt.
Für Sozialleistungen wie zum Beispiel Rentenversicherung, Kindergeld, Wohngeld ist die Meldebescheinigung kostenfrei.
Gebühr für die einfache Meldebescheinigung: 10,00 €
Gebühr für die Erweiterte Meldebescheinigung: 12,00 €
Bei persönlicher Vorsprache: in der Regel sofort
Eine elektronische Meldebescheinigung beinhaltet keine Unterschrift und Dienstsiegel.
Montag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
von 12 bis 14 Uhr – reserviert für online gebuchte Termine
Dienstag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
von 12 bis 14 Uhr – reserviert für online gebuchte Termine
Mittwoch: 7.30 bis 12 Uhr
Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 17.45 Uhr,
von 12 bis 14 Uhr - reserviert für online gebuchte Termine
Freitag: 8.30 bis 12 Uhr