Mietspiegel - Häufig gestellte Fragen

Auf dieser Seite werden häufig gestellte Fragen zur fachlichen Anwendung des Mietspiegels beantwortet und laufend ergänzt.

Rechtliche Fragen, beispielsweise im Zusammenhang mit Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB, können nicht beantwortet werden. Hierfür wenden Sie sich bitte an die Mieter- oder Vermietervertretungen am Ende der Seite.

 

Häufig gestellte Fragen

Frage (zum Wohnwertmerkmal Lage): Wie ist die Entfernungsangabe zu Grünflächen oder Gesundheitseinrichtungen (300 m) zu verstehen?

Antwort: Die Entfernung ist nicht fußläufig, sondern als Luftlinie zu verstehen.

 

Frage (zum Wohnwertmerkmal Lage): Was genau ist unter Grünflächen zu verstehen?

Antwort: Hierunter fallen im Mietspiegel 2018 nur die im Landschaftsplan qualifizierten Parkanlagen. Diese können z.B. über das Geodatenportal der Stadt Aalen angezeigt werden und sind mit folgendem Symbol gekennzeichnet.

 

Symbol Grünflächen
(© Stadt Aalen)

Sonstige „grüne“ Flächen, wie Friedhöfe, Spielplätze, Gartenanlagen, Ortsrandlagen zum Außenbereich mit größeren Wiesen/Waldrändern etc., fallen nicht darunter. Eine Einbeziehung einiger dieser Objekte wird aber für künftige Mietspiegel geprüft.

 

Frage (zum Wohnwertmerkmal Wohnungsausstattung): Wann ist der Zuschlag (4 Punkte) für Einbauküchen gerechtfertigt?

Antwort: Der volle Zuschlag kann zunächst nur für komplette Einbauküchen angesetzt werden. Fehlt ein aufgeführtes Küchenteil, wäre eine angemessene Minderung der Punktzahl eine praktikable Lösung.

Eine einfache Zusammenstellung unterschiedlicher, nicht aufeinander abgestimmter Einzelküchenteile ist nicht als Einbauküche zu werten. Der Gesamteindruck einer Einbauküche muss vorhanden sein.

 

Frage (zum Wohnwertmerkmal Lage): Für welche Art von Gesundheitseinrichtungen kann der Zuschlag (3 Punkte) angesetzt werden?

Antwort: Der Zuschlag für Gesundheitseinrichtungen kann nur für Apotheken oder Ärzte (Hausärzte, Fachärzte, Kliniken/Krankenhäuser/Ärztehäuser etc.) verwendet werden. Allgemeine Gesundheitsdienstleistungen, wie Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Fußpflege, Optiker, Akustiker etc., zählen nicht dazu.

Mieter- oder Vermietervertretungen

Mieterverein Ostalbkreis e.V.
Beratungsstelle Aalen
Marktplatz 11
73430 Aalen
Tel: 07171/ 8744822
E-Mail: mieterverein-ostalb@gmx.net
www.mieterverein-ostalb.de


Haus & Grund Aalen e.V.
Bahnhofstr. 47/1
73430 Aalen
Tel: 07361/ 6340
E-Mail: HuG@Maeurer-Partner.de
www.maeurer-partner.de/set_050101.htm


Mieterverein Ostalbkreis e.V.
Hauptsitz
Türlensteg 32 - Gewerkschaftshaus
73525 Schwäbisch Gmünd