Bodenrichtwert-Auskunft
Bodenrichtwert (BRW)
Ein BRW stellt zunächst nur einen durchschnittlichen Lagewert für unbebaute Grundstücke innerhalb eines Gebietes mit vergleichbaren Merkmalen (BRW-Zone) dar.
Bodenrichtwerte werden auf der Grundlage der Kaufpreissammlung abgeleitet und in Aalen im Abstand von 2 Jahren veröffentlicht.
Sie dienen als Besteuerungsgrundlage, Bewertungsgröße für Sachverständige und Orientierung für Kaufpreise unbebauter Grundstücke.
Auskünfte
Jedermann kann von der Geschäftsstelle Auskunft über Bodenrichtwerte verlangen (§ 196 Abs. 3 BauGB). Mündliche oder telefonische Einzelauskünfte sind kostenlos.
Schriftliche Bodenrichtwert-Auskünfte werden von der Geschäftsstelle gebührenpflichtig erteilt.
Kostenlose Online-Auskunft
Die Stadt Aalen bietet über das Geodatenportal eine kostenlose Auskunftsmöglichkeit für BRW (und andere Fachdaten, wie Bebauungsplan, Baulandkataster usw.) an.