Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung (Telefon: 07361 52-1029; E-Mail: auslaenderamt@aalen.de) möglich.
Bei Ihrer Vorsprache müssen alle notwendigen Unterlagen bereits vollständig ausgefüllt mitgebracht werden.
Bitte beachten Sie, dass die Ausländerbehörde der Stadt Aalen nur für Personen, die im Stadtgebiet Aalen wohnhaft sind, zuständig ist!
Durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (2. UkraineAufenthÄndFGV1) vom 22. Oktober 2025 wurde festgelegt, das die am 1. Februar 2026 noch gültigen Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, einschließlich Ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen bis zum 4. März 2027 ohne Verlängerung im Einzelfall fortgelten. Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörden nicht aufsuchen.
Weitere Informationen hierzu können den Internetseiten der zuständigen Ausländerbehörden entnommen werden.
Stadt Aalen
Ausländerbehörde
Marktplatz 30
73430 Aalen
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Telefon: 07361 52-1029
Fax: 07361 52-1935
E-Mail: auslaenderamt@aalen.de
Montag 8.30 – 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch 7.30 – 12 Uhr
Donnerstag 8.30 – 12 Uhr und 14 - 17.45 Uhr
Freitag 8.30 – 12 Uhr
Telefonische Erreichbarkeiten (07361 52-1029) sind aktuell:
Montag 10 - 12 Uhr
Mittwoch 10 – 12 Uhr
Donnerstag 10 – 12 Uhr
Freitag 10 – 12 Uhr