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Ausländerbehörde

Ab sofort ist die Ausländerbehörde nur nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet.

Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung (Telefon: 07361 52-1029; E-Mail: auslaenderamt@aalen.de) möglich.

Bei Ihrer Vorsprache müssen alle notwendigen Unterlagen bereits vollständig ausgefüllt mitgebracht werden.

Bitte beachten Sie, dass die Ausländerbehörde der Stadt Aalen nur für Personen, die im Stadtgebiet Aalen wohnhaft sind, zuständig ist!

Ukraine Aufenthaltserlaubnis bis 2027 verlängert

Durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (2. UkraineAufenthÄndFGV1) vom 22. Oktober 2025 wurde festgelegt, das die am 1. Februar 2026 noch gültigen Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, einschließlich Ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen bis zum 4. März 2027 ohne Verlängerung im Einzelfall fortgelten. Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörden nicht aufsuchen.

Weitere Informationen hierzu können den Internetseiten der zuständigen Ausländerbehörden entnommen werden.

Unsere Anschrift

Stadt Aalen
Ausländerbehörde
Marktplatz 30
73430 Aalen

Lage im GIS-Geodatenportal anzeigen

Telefon: 07361 52-1029
Fax: 07361 52-1935
E-Mail: auslaenderamt@aalen.de

Öffnungszeiten

Montag 8.30 – 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch 7.30 – 12 Uhr
Donnerstag 8.30 – 12 Uhr und 14 - 17.45 Uhr
Freitag 8.30 – 12 Uhr

Telefonische Erreichbarkeiten (07361 52-1029) sind aktuell:
Montag 10 - 12 Uhr
Mittwoch 10 – 12 Uhr
Donnerstag 10 – 12 Uhr
Freitag 10 – 12 Uhr

Weitere Informationen

Ansprechpartner/in